Galerie
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Lt. aktueller Rechtsprechung darf und sollte der Geschädigte ein Gutachten über sein verunfalltes Fahrzeug anfertigen lassen, sofern es sich nicht um einen für Ihn ersichtlichen Bagatellschaden ( ca. 1.000 €) handelt. Selbst in diesen Fall kann der Gutachter ein ersatzfähiges Kurzgutachten erstellen.
Bei wirtschaftlichen Totalschäden ist grundsätzlich ein Gutachten für eine ordnungsgemäße Schadenregulierung nötig.
Hier sehen Sie eine Auswahl kleinerer Haftpflicht-Schäden an Fahrzeugen, welche mithilfe unserer Gutachten erfolgreich reguliert werden konnten!
Auch wenn die Schäden auf den ersten Blick recht unspektakulär aussehen, lagen alle Schäden z.T. deutlich über der Bagatellschadengrenze.