Anwaltskosten

• OLG Frankfurt, Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13 IWW Abruf-Nr. 143780

• „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als

erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

• AG Eisenach, Urt. v. 17.11.2016 – 57 C 175/16 IWW Abruf-Nr. 190248

• „Angesichts der mittlerweile herrschenden Regulierungs- respektive Nichtregulierungspraxis

der Automobilversicherungswirtschaft, bei der sich die den Beklagten in Deutschland vertretende Versicherung amtsbekannt in besonderem Maße hervortut, stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch einfach gelagerte Verkehrsunfälle gibt.“